Terms of service

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kibemo AG

1.      Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Kibemo AG, Huebweid 1, CH-6340 Baar gelten für sämtliche Angebote und Leistungen der Kibemo AG, insbesondere über ihren Online-Shop www.kibemo.ch, inkl. allfällige Lieferungen und Montagen der verkauften Möbel.

Die Kibemo AG verkauft Kita- und Kindergartenmöbel, Schul-, Büro- und Akustikmöbel.  Auf Anfrage liefert und montiert Kibemo AG die bestellten Möbel beim Kunden oder am vereinbarten Lieferort.

Als Kunde wird jede natürliche und juristische Person bezeichnet, welche mit Kibemo AG geschäftliche Beziehungen pflegt.

Diese AGB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch die Kibemo AG. Der Kunde bestätigt bei Inanspruchnahme respektive Entgegennahme von Leistungen der Kibemo AG sowie bei Vertragsschluss, diese AGB, einschliesslich Liefer- und Zahlungsbedingungen, umfassend anzuerkennen.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird in diesen AGB bei Personenbezeichnungen und besonderen Hauptwörtern die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

2.      Informationen der Kibemo AG

Prospektmaterial sowie die Website www.kibemo.ch beinhalten Informationen über Möbel sowie Liefer- und Montageleistungen. Alle Angaben sind vor Vertragsschluss unverbindlich und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften oder Garantien dar. Änderungen der Dienstleistungen bleiben vorbehalten. Sofern vorhanden, können Möbel nach Absprache im Lager der Kibemo AG besichtigt werden.

Alle Angaben zu Verfügbarkeit und Lieferzeiten sind ohne Gewähr und können sich jederzeit und ohne Ankündigung ändern.

3.      Preise

Sämtliche Preisangaben in Prospekten und auf www.kibemo.ch (sofern nichts anderes angegeben) sind in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer. Den angegebenen Preisen wird die jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung aktuell geltende gesetzliche Mehrwertsteuer zugeschlagen.

Ist die Lieferung und Montage nicht Teil der Offerte, gelten die angegebenen Preise stets ab Lager Kibemo AG. Liefer-, Versand- und Montagekosten gehen zusätzlich zulasten des Kunden.

4.      Vertragsabschluss

a)      Online-Shop

Die Bestellung des Kunden im Online-Shop auf www.kibemo.ch stellt ein Antrag auf Vertragsschluss dar. Der Kunde erhält eine unverbindliche automatische Bestätigung, dass sein Antrag bei der Kibemo AG eingegangen ist. Der Kaufvertrag kommt erst mit der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Akzepts durch die Kibemo AG zustande. 

b)      Angebote

Die Angebote der Kibemo AG sind freibleibend im Sinne einer Einladung an den Kunden zur Offertstellung. Der Kaufvertrag kommt nach Eingang der Offerte des Kunden erst mit der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung des Akzepts durch die Kibemo AG zustande. 

Ergibt sich nach Abschluss des Vertrages, dass die bestellten Möbel nicht oder nicht vollständig geliefert werden können, ist die Kibemo AG berechtigt, vom gesamten Vertrag oder von einem Vertragsteil zurückzutreten. Sollte die Zahlung des Kunden bereits bei der Kibemo AG eingegangen sein, wird die Zahlung entsprechend dem Kunden zurückerstattet. Ist noch keine Zahlung erfolgt, wird der Kunde von der Zahlungspflicht befreit. Die Kibemo AG ist im Falle einer Vertragsauflösung zu keiner Ersatzlieferung und auch nicht zu Schadenersatz verpflichtet.

Ein Widerrufsrecht für den Kunden besteht nicht.

5.      Zahlungsmodalitäten

Dem Kunden stehen die im Katalog oder im Online-Shop angegebenen Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung.

Bei einem Bestellvolumen von mehr als CHF 20 Td. sind bei Firmen 50 % des Kaufpreises und bei Privatpersonen 100 % des Kaufpreises bei Vertragsschluss fällig und im Sinne einer Vorauszahlung zu leisten.

Im Übrigen wird bei Rechnungsstellung der geschuldete Betrag mit Ablauf der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist fällig. Der Kunde gerät mit Ablauf der Zahlungsfrist automatisch in Verzug.

Die Rechnungen der Kibemo AG sind jeweils rein netto ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig. Die Kibemo AG kann bei Zahlungsverzug des Kunden Verzugszinse von 5 % pro Jahr erheben. Beanstandungen des Kunden beeinflussen die Fälligkeit von Rechnungen nicht.

Die Verrechnung von Gegenforderungen jeder Art ist ausgeschlossen.

Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Kibemo AG berechtigt, unbeschadet weiterer gesetzlicher Rechte, bestellte Möbel nicht zu liefern und/oder sämtliche weitere Leistungen nicht zu erbringen, dies von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. 

Die Kibemo AG ist in jedem Fall berechtigt, vom Kunden eine ganz oder teilweise Vorauszahlung nach eigenem Ermessen oder eine Bankgarantie oder eine andere Sicherheitsleistung über die ganze (noch) geschuldete Auftragssumme zu verlangen. Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, ist die Kibemo AG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Kosten dem Kunden in Rechnung zu stellen.

6.      Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Möbel bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Kibemo AG. Der Kunde ermächtigt die Kibemo AG, auf seine Kosten die Eintragung eines Eigentumsvorbehalts in das öffentliche Register einseitig vorzunehmen und ist verpflichtet, alle diesbezüglichen Formalitäten zu erfüllen.

7.      Mitwirkungspflicht des Kunden bei Lieferungen und Montagen

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der jeweilige Lieferort frei zugänglich ist. Mobiliar und Ähnliches hat der Kunde zu entfernen.

Falls den Monteuren der Kibemo AG keine Parkplätze zur Verfügung stehen, werden die Parkgebühren dem Kunden separat in Rechnung gestellt.

Der Kunde hat zudem gemäss Vereinbarung sämtliche notwendigen (gewerkspezifische) Pläne und Gewerke sowie das benötigte eigene Montagematerial mass- und termingerecht bereitzustellen. Kommt der Kunde diesen Pflichten nicht oder nicht genügend nach, ist die Kibemo AG berechtigt, die Lieferung oder Montage zu verschieben oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Jegliche Schadenersatzpflicht wird abgelehnt. Bei Terminverschiebungen gehen sämtliche sich daraus ergebenden Mehrkosten zulasten des Kunden.

Die Kibemo AG ist berechtigt, für die Montage von Möbeln entsprechende Hilfspersonen beizuziehen.

8.      Lieferung, Prüfpflicht und Mängelrüge

Die Lieferfrist beträgt bei Artikeln, die im Lager vorrätig sind, in der Regel sieben Werktage. Müssen die Möbel erst noch produziert werden, kann die Lieferfrist bis zu 12 Wochen betragen. Die Kibemo AG teilt dem Kunden die voraussichtliche Lieferfrist vorab mit.

Die Kibemo AG ist bestrebt, vereinbarte Termine bestmöglich einzuhalten. Auch aufgrund nicht beeinflussbarer Umstände sind jedoch sämtliche Terminangaben als unverbindliche Richttermine anzusehen. Bei Lieferverzögerungen ist die Kibemo AG bemüht, den Kunden so aktuell wie möglich über den Stand der Lieferung zu informieren. Die Kibemo AG ist berechtigt, Termine gemäss ihrer eigenen Entscheidung auch kurzfristig zu verschieben. Sämtliche Ansprüche des Kunden wegen Verzögerungen werden wegbedungen. 

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, liefert die Kibemo AG Bordsteinkante. Bei solchen Lieferungen kann es vorkommen, dass Transportmaterial (Plastik, Karton, Paletten, etc.) anfällt, welches durch den Kunden entsorgt werden mass.

Die Kibemo AG ist berechtigt, ihre Montagearbeiten sofort zu unterbrechen, wenn sie der Ansicht ist, die Sicherheitsanforderungen seien, aus welchen Gründen auch immer, nicht mehr gewährleistet.

Teillieferungen respektive Teilmontagen sind zulässig und berechtigen den Kunden ausdrücklich nicht zum Rücktritt vom ganzen Vertrag oder zu Schadenersatzansprüchen.

Nutzen und Gefahr gehen nach erfolgter Montage durch die Kibemo AG auf den Kunden über. Bei reinen Lieferungen ohne Montage gehen Nutzen und Gefahr mit Übergabe der Ware an den Transporteur auf den Kunden über.

Ist die Montage nicht möglich oder die Lieferung nicht zustellbar oder verweigert der Kunde die Annahme der Lieferung und/oder Montage, kann die Kibemo AG den Vertrag nach einer schriftlichen Rügemitteilung an den Kunden und unter Ansetzung einer angemessenen Frist auflösen sowie die Kosten für die Waren und die Umtriebe in Rechnung stellen. Die Kibemo AG haftet nicht für Verzögerungen, die durch den Kunden oder durch Dritte verursacht wurden.

Ergibt sich bei der Prüfung durch die Kibemo AG , dass die Waren keine feststellbaren Mängel aufweisen oder diese nicht unter die Garantie des Herstellers fallen, kann die Kibemo AG die Umtriebe dem Kunden in Rechnung stellen.

Bei Waren, welche die Monteure der Kibemo AG im Einverständnis mit dem Kunden vom Montageort mitnehmen, verzichtet der Kunde auf sämtliche Eigentumsrechte und Ansprüche. Die Kibemo AG ist insbesondere ermächtigt, solche Waren auf Kosten des Kunden zu entsorgen. 

Der Kunde hat am Abladeort dafür zu sorgen, dass die Möbel innert der Distanz von 20 Metern bis zum Bestimmungsort sicher abgeladen und zudem ohne Weiteres montiert werden können (Zufahrt, Zugang zu Montagestellen, Stromanschluss). Ist nichts Abweichendes vereinbart, sind die notwendigen Hilfskräfte nach Angaben der Kibemo AG auf Kosten des Kunden bereitzustellen.

Bei Rücksendungen gehen die Transportkosten vollumfänglich zulasten des Kunden.

9.      Reinigung und Unterhalt

Die notwendige Reinigung, Wartung und Inspektion sowie die notwendigen Instandhaltungs- und Werterhaltungsmassnahmen sind in der Verantwortung des Kunden.

Eine regelmässige Reinigung und Pflege ist eine Grundvoraussetzung zur Erhaltung der Lebensdauer und Funktionsfähigkeit der Möbel. Dabei müssen die Reinigungsmittel auf das entsprechende Material abgestimmt sein. Dem Kunden wird nahegelegt, diesbezüglich die Empfehlungen des Herstellers zu beachten.

10.  Gewährleistung

Die Kibemo AG ist bestrebt, Möbel in einwandfreier Qualität zu liefern.

Die Beschaffenheit und Funktion der Möbel sind unmittelbar nach erfolgter Lieferung und/oder Montage vom Kunden zu prüfen. Transportschäden und Mängel, die bei sofortiger Untersuchung erkennbar sind, müssen unmittelbar bei der Anlieferung der Kibemo AG gemeldet werden. Mängel, die bei sofortiger Untersuchung nicht erkennbar sind, auch Konstruktions-, Material- oder Verarbeitungsfehler, müssen sofort nach ihrer Feststellung, spätestens aber innerhalb der Gewährleistungsfrist der Kibemo AG gemeldet werden. Bei Verletzung der Anzeige- und Rüge-pflichten bzw. nach Ablauf der Gewährleistungsfrist wird jede Haftung abgelehnt.

Es gilt eine Garantiefrist von zwei Jahren seit dem Erwerb oder Lieferdatum resp. seit Montage.

Gewährt der Hersteller eine längere Gewährleistungsfrist, gilt diese. Es liegt im Ermessen der Kibemo AG, die Gewährleistung durch kostenlose Reparatur, gleichwertigen Ersatz oder durch Rückerstattung des Kaufpreises zu erbringen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Von der Gewährleistung werden die normale Abnützung sowie die Folgen unsachgemässer Behandlung oder Beschädigung durch den Kunden oder Drittpersonen sowie Mängel, die auf äussere Umstände zurückzuführen sind, nicht erfasst. Ebenso wird die Gewährleistung für Verbrauchs- und Verschleissteile wegbedungen.

Holz ist ein Naturprodukt. Dessen Farbe, Helligkeit und Struktur können ändern, was jedoch kein Mangel darstellt. Entsprechend ist diesbezüglich jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.

Die Kibemo AG liefert Möbel in einwandfreier Qualität und erbringt ihre Leistungen mit aller notwendiger Sorgfalt. Für Schäden aufgrund unsorgfältiger Behandlung, unsachgemässem eigenem Einbau oder eigener Reparaturen, ordentlicher Abnutzung, aufgrund Nichteinhaltung der geltenden Normen durch den Kunden oder durch Dritte, ungeeigneter oder unsachgemässer Verwendung oder Pflege oder aufgrund übermässiger Witterungseinwirkungen und sonstigen übermässigen physikalischen Einwirkungen, übernimmt die Kibemo AG keine Gewährleistung.

Bei Mängeln aufgrund nicht durchgeführter, nicht zureichender oder falscher Reinigung, Wartung oder Inspektion durch den Kunden, lehnt die Kibemo AG jegliche Gewährleistung ab.

11.  Haftung

Die Kibemo AG schliesst jede Haftung für Schäden, unabhängig von ihrem Rechtsgrund, sowie Schadenersatzansprüche gegen die Kibemo AG und allfällige Hilfspersonen und Erfüllungsgehilfen aus.

Die Kibemo AG haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden des Kunden oder von Dritten. Sie haftet ebenfalls nicht für Schäden von ausgeführten Montagen aufgrund fehlender Gewerkspläne. Vorbehalten bleibt eine weitergehende zwingende gesetzliche Haftung, beispielsweise für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.

Die Kibemo AG haftet nicht für Verzögerungen aufgrund von Umständen höherer Gewalt (insbesondere bei Pandemien, Epidemien, Streik, Naturkatastrophen etc.), bei Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden oder für sonstige unverschuldete Unmöglichkeit der Erfüllung ihrer Vertragspflichten.

Bei Schäden aufgrund nicht durchgeführter, nicht zureichender oder falscher Reinigung, Wartung oder Inspektion durch den Kunden, lehnt die Kibemo AG jegliche Haftung ab.

12.  Weitere Bestimmungen

Soweit diese AGB keine Regelung enthalten, gelten die Bestimmungen des schweizerischen Obligationenrechts.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Im Falle von Streitigkeiten kommt ausschliesslich materielles Schweizer Recht unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Normen zur Anwendung.

Gerichtsstand ist Zug, Schweiz.

Baar, 15 Dezember 2025